Grundsätze & Ziele - S-Bahn-Station Gonzenheim Haberweg

Neue S-Bahn-Station Gonzenheim - Haberweg
statt Fortführung der U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg
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Prognosen & Ziele
Basis der geplanten U-Bahn-Verlängerung:
Prognostiziertes künftiges hohes Fahrgastpotenzial
Planungsziele
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG)

I.   Planfeststellungsbericht Grontmij - Auszug s. S. 9 - 10 Planfeststellung Grontmij
Die Notwendigkeit zur Umsetzung des Vorhabens resultiert aus dem auf Basis aktueller Datengrundlagen Prognostizierten künftigen hohen Fahrgastpotenzial
(vgl. Abschnitt 1.2) sowie den daraus resultierenden und nachfolgend formulierten Planungszielen und leitet sich aus dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG)
 
ÖPNV Gesetz §2
Anforderungen
Grundsätze und Ziele:
leistungsfähiges Netz
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
entsprechend der erzielbaren Nachfrage
Hierzu werden in §4 die allgemeinen Anforderungen wie folgt formuliert:
1.) Eine im öffentlichen Verkehrsinteresse ausreichende Verkehrsbedienung ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach dem Stand und der Entwicklung der Mobilitätsnachfrage entsprechend den regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu gestalten.
 
2.) Eine regelmäßige Bedienung, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und Übergangssicherheit, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktuelle Fahrgastinformationen, ein leicht zugängliches und transparentes Fahrpreis- und Vertriebssystem sowie ausreichende Kapazitäten sind als wichtigste Leistungsmerkmale des öffentlichen Personennahverkehrs anzustreben.
 
3.) Die verschiedenen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs sollen untereinander und mit den Angeboten anderer Verkehrssysteme verknüpft werden. Die Umweltverträglichkeit ist als besondere Stärke weiterzuentwickeln, der sozialen Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs ist besonders Rechnung zu tragen.  
   
II.   Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) 2010 / Auszug
1.) „Die regionalen Schienenstrecken sollen als Rückgrat des (ÖPNV) zu einem leistungsfähigen Netz unter Anwendung zeitgemäßer Technologien und optimaler Betriebsweisen ausgebaut werden. Soweit erforderlich, ist die Kapazität einzelner Strecken, insbesondere im Überlagerungsbereich von Nah- und Fernverkehr, zu erhöhen und das Netz durch Erhaltungsmaßnahmen und Ergänzungen zu modernisieren und zu vervollständigen. Hierzu sind bei Bedarf auch stillgelegte Strecken zu reaktivieren.“

2.) Der ÖPNV ist so auszubauen, dass er eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt, soweit dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht und von der erzielbaren Nachfrage her gerechtfertigt ist. In den Verdichtungsräumen soll ihm unter diesen Bedingungen bei Ausbau und Finanzierung Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden.  
   
verkehrliche Ziele
und Grundsätze
III.   Regionalplan Südhessen 2010
1.) In den überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachsen soll die verkehrliche Verknüpfung zwischen den Oberzentren und ihrem Umland gewährleistet werden. Dazu soll ein attraktives und hohen Qualitätsanforderungen entsprechendes Bedienungsangebot im ÖPNV, besonders auf der Schiene, erhalten oder geschaffen werden.

2.) Das Verkehrsangebot soll so gestaltet werden, dass die Mittelzentren die Funktion als Verknüpfungspunkte des regionalen Verkehrs mit dem Nahverkehr erfüllen können.
Die Stadt Bad Homburg v.d.H. ist als Mittelzentrum ausgewiesen.

3.) Entlang der ausgewiesenen Verkehrsachsen sollen die Verkehrsinfrastruktur und das verkehrliche Leistungsangebot, insbesondere im öffentlichen Verkehr, vorrangig erhalten und nachfragegerecht weiterentwickelt werden.  
   
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