der Verkehrsausschuß zu Fahrgastzahlen - S-Bahn-Station Gonzenheim Haberweg

Neue S-Bahn-Station Gonzenheim - Haberweg
statt Fortführung der U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg
Neue S-Bahn-Station Gonzenheim - Haberweg
statt Fortführung der U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg
Neue S-Bahn-Station Gonzenheim - Haberweg
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Verkehrsausschuss - Anfrage zu prognostizierten 900 zusätzlichen Fahrgästen/ Werktag, die ausschließlich "im Binnenverkehr Frankfurt" die U-Bahn benutzen, jedoch damit die Baumaßnahme in Bad Homburg rechtfertigen sollen.
26. Juni 2019
Fragen an den Verkehrsausschuss
für die Öffentlichkeit gibt es heute die Gelegenheit, Fragen an den Verkehrsausschuss zu stellen. Da zum aktuellen Sachstand der Verlängerung der U-Bahnlinie U2 referiert wird, bitte ich zum Sie um Auskunft zu folgender Frage:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung - Sachstand Dezember 2009 erstellt von VKT ermittelte die Wirtschaftlichkeit der Fortführung der Stadtbahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg.
Der errechnete Nutzen ist um 2,15-fach größer als die Kosten des Vorhabens.
VGT prognostizierten, dass auf Grund der U2-Verlängerung 3.090 zusätzliche Fahrgäste pro Werktag vom eigenen Auto auf die Bahn umsteigen werden. Das erhöht den NUTZEN in der Berechnung von VKT.
Auf Seite 10 der Nutzen-Kosten-Untersuchung zeigt VKT, wie sich diese zusätzlichen 3.090 Fahrgäste pro Werktag zusammensetzen:
2.710   Fahrgäste durch Verlagerungswirkung vom PKW auf ÖPNV
+ 380   Fahrgäste durch Neuverkehr
=3.090 neue Fahrgäste
in der nachfolgenden Grafik werden diese 2.710 neu zu erwartenden Fahrgäste / Werktag genauer nach ihren Fahrzielen eingeordnet.
So erkennt man folgendes Fahrverhalten:
a)         1.100 Bad Homburg - FFM
b)         400 Einzug S5 (Friedrichsdorf) - FFM
c)         100 Einzug Taunusbahn (Usingen etc.) - FFM
d)         900 Binnenverkehr Frankfurt
e)         0 Binnenverkehr Bad Homburg
f)          60 Zielverkehr Bad Homburg ohne FFM
g)         150 Sonstige (möglicherweise Schwarzfahrer etc.?)
h)         2.710 Summe Fahrgäste aus Verlagerungswirkung vom PKW auf ÖPNV
Die "Verlängerung der U-Bahnlinie U2" rechtfertigt sich nur mit Fahrgästen, die auch Bad Homburg mit der U2 passieren.  Der Frankfurter Binnenverkehr hat nichts mit der U2-Verlängerung in Bad Homburg zu tun, verfälscht aber das Ergebnis der vorliegenden Nutzen-Kosten-Untersuchung um 38,75% sehr stark.
Daher müssten folgende korrigierte prognostizierte Fahrgastzahlen gelten:
Für Bad Homburg sind in Summe folgende Fahrgastzahlen relevant:
1.100 + 400 + 100 + 0 + 60 = 1.660 Fahrgäste
Für Frankfurt sind in Summe folgende Fahrgastzahlen relevant:
900 + 150 = 1.050 Fahrgäste
Statt der prognostizierten 2.710 neuen Fahrgäste wären "maximal "nur" 1.660 neue Fahrgäste für Bad Homburg anzurechnen und für eine abschließende Wirtschaftlichkeits-Betrachtung heranzuziehen.
Das entspräche aber einer Ergebnisverzerrung von 38,75 %, die sich auf die gesamte Nutzen-Kosten-Untersuchung übertragen würde und diese dann im Ganzen fraglich erscheinen lässt.

Fragen an den Verkehrsausschuss:
1.)
Ist es richtig, dass U2-Fahrgäste, die     ausschließlich im "Binnenverkehr Frankfurt" unterwegs sind, zu den prognostizierten     "neuen Fahrgästen" hinzu gezählt werden dürfen, um damit die     Baumaßnahme U2-Verlängerung zu rechtfertigen?
2.)
Durch die falsch zugeordneten Fahrgastzahlen entsteht möglicherweise nach Realisierung ein großer wirtschaftlicher Schaden für Bad Homburg. Wer haftet dann dafür, da dieser Fehler in der NKU nicht erkannt wurde ?

aus der Rückantwort vom 30.07.2019

Sehr geehrte Frau Baum,
Bezüglich Ihrer Fragen zur Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) teilen wir Ihnen mit, dass die NKU nach einem festgeschriebenen, einheitlichen, standardisierten Bewertungsverfahren für Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr erarbeitet wurde.

Ferner teilen wir Ihnen mit, dass die vorliegende NKU aus einem Ingenieurteam bestehend aus diversen Fachplanern mit entsprechendem Erfahrungsschatz erstellt, durch zuständige Fachämter und übergeordnete Institutionen begleitet und geprüft und zuletzt durch das übergeordnete Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen bestätigt wurde.

Da es sich bei den von Ihnen genannten verlagerten Fahrten im Binnenverkehr um maßnahmenbedingte (U2-Verlängerung) Verlagerungswirkungen handelt, müssen diese verkehrlichen Wirkungen in der gesamtgesellschaftlichen Betrachtung berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die Berücksichtigung der 900 Personen im Binnenverkehr Frankfurt nicht nur zulässig, sondern nach dem gesamtwirtschaftlichen Verfahren erforderlich ist. Eine falsche Zuordnung und somit ein Fehler in der NKU liegt deshalb nicht vor.

Unabhängig von der von Ihnen zitierten NKU mit Sachstand 2009 wurden in der Vergangenheit sämtliche Berechnungen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (bspw. Baukosten, Fahrgastzahlen, Erlöseprognose, etc.) sofern erforderlich entsprechend aktualisiert. Auch zukünftig werden diese Berechnungen, sofern geänderte Randbedingungen es erforderlich machen, laufend aktualisiert bzw. fortgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxx

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