der Verkehrsausschuß zur Realisierung - S-Bahn-Station Gonzenheim Haberweg

Neue S-Bahn-Station Gonzenheim - Haberweg
statt Fortführung der U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg
Neue S-Bahn-Station Gonzenheim - Haberweg
statt Fortführung der U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg
Neue S-Bahn-Station Gonzenheim - Haberweg
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Reaktionen
Fragen an den Verkehrsausschuss Bad Homburg - 22. Mai 2019
bedingt durch den Ausfall des Termins
• am 27. März 2019 - (wegen Mangel an Themen)
und dem Termin
• am 24. April 2019  - Ostern

gibt es heute nach 3 monatiger Pause für Interessierte die Gelegenheit, Fragen an den Verkehrsausschuss zu stellen. Ich bitte Sie auf Grund der langen Ausfallzeit mir zu erlauben, fünf Fragen an Sie stellen zu dürfen.

betrifft:  die Errichtung einer S-Bahn-Station Gonzenheim-Haberweg

1.
Der RMV antwortete am 02.Mai 2019 auf den alternativen Vorschlag der Errichtung einer S-Bahn-Station am Haberweg, dass diese Gleisstrecke NICHT ausreichen würde, um eine 210m lange S-Bahn-Steig herzustelle. Das entspricht nicht unseren Maßangaben.
Da der RMV Betreiber dieses Liegenschaftabschnittes ist (Eigentümer DB-Netz ?), jedoch behauptet, er verfüge nicht über Planunterlagen, haben wir ein Angebot eines vereidigten Vermessungsingenieurs eingeholt, benötigen jedoch die Genehmigung des Betreibers RMV, den Teilabschnitt dieser Liegenschaft vermessen zu dürfen. Wir finanzieren die Vermessungsarbeit durch Spenden und stellen dem RMV diese Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
Wir bitten den Verkehrsausschuss um Mithilfe zur Offenlage der Planunterlagen / Haberweg.


betrifft: die Fortführung der U-Bahnlinie U2

2.
Mit Bau des U-Bahntunnels ist es im Bereich Unterquerung der S-Bahnbrücke an der Frankfurter Landstraße notwendig, sämtliche Versorgungsleitungen durch den Bahndamm zwischen Schützbrett und Haberweg umzulegen und durchzuführen.
Im weiteren werden Abwasserkanal (Entwässerung des nörd-westlichen Bad Homburgs) und Gasleitungen über die privaten Grundstücke Haberweg 29-37 verlegt. Der Liegenschaftsverwalter dieser Immobilien ist bisher ohne Kenntnis darüber.

Frage an den Verkehrsausschuss:
hätte man die eigentumsrechtlichen Angelegenheiten nicht vor dem Bürgerentscheid durchführen können? Und was ist, wenn das ein langer Rechtsstreit wird und die Baumaßnahme bereits an anderer Stelle begonnen wird?


3.
Im Bereich der Unterquerung der S-Bahnbrücke an der Frankfurter Landstraße werden Bohrpfahlwände d=90cm entlang des Tunnelbauwerks errichtet. Unterhalb der S-Bahnbrücke ist deshalb die Arbeitshöhe stark beschränkt. Das normale Bohrgerät ist ca. 23m hoch, die lichte Höhe unterhalb der Brücke beträgt nur ca. 4,50m.
Es ist auf Grund der Pläne zu vermuten, dass ...
a) die Frankfurter-Landstraße in dem Bereich zuerst um ca. 2,50 abgegraben wird um mit Spezialgerät unter der Brücke arbeiten zu können und die ca. 40 Stück Stahlbeton-Pfähle Durchmesser je 90cm bis in 12,50m Tiefe einzubauen.
oder
b) für die Bauzeit in diesem Bereich die S-Bahn-Überfahrt durch Rückbau der Brücke eingestellt wird.
Frage:
Frage an den Verkehrsausschuss, wird a) oder b) bevorzugt ?

4.
Mit Bau der U-Bahntrasse entlang des Ulmenweges wird auf ca. 200m Länge eine Stahl-Betonwand entlang der Straßenkante errichtet. Diese ist ca. 3m hoch und erhält zusätzlich oben eine Schallschutzwand von 1m. Der Ulmenweg ist auf Grund des Brandschutzes Feuerwehrzufahrt. Deshalb gilt dort ein Halteverbot. Nun befinden sich Siedlungshäuser mit insgesamt 36 Wohneinheiten, die nur über ca. 12 Kfz-Stellplätze verfügen.
Frage:
Ist angedacht, dass für die restlichen 24 Wohneinheiten eine Mittelgarage errichtet wird?
Wie wird es geregelt, sollten bei Umzügen entsprechende Umzugswagen in einer Feuerwehrzufahrt notwenig sein?
und hier

5.
Mit Fortführung der U-Bahnlinie U2 bis zum Bahnhof Bad Homburg entfällt der 7,5 Minuten Takt in Hauptverkehrszeiten. Das gilt für Fahrten ab 7:02 bis 9:02 und abends ab 16:02 bis 18:54 Uhr. Insgesamt sind das 21 Fahrten / Werktag nach Frankfurt und 21 Fahrten zurück nach Bad Homburg. Zusammen entfallen 42 Fahrten von insgesamt 194 Fahrten / WT. Das entspricht 21,9%
Dadurch verändern sich auch die Faktoren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, denn die Kosten reduzieren sich bei gleichbleibenden Ertrag: Minimalprinzip.
Frage:
Beinhaltet die errechnete Kennziffer der Nutzen-Kosten-Untersuchung
NKU = 2,15 den Wegfall der Fahrten in der Hauptverkehrszeit?
Und wie wäre die NKU, wenn weiterhin das Fahrangebot wie bisher im 7,5 Minuten-Takt bliebe?
und hier



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